Herzlich Willkommen  bei der  

Sie fragen sich, warum es immer so kompliziert sein muss, bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung, wenn es auch einfacher gehen könnte? Aber auch die Frage wieso dies teuer sein muss, wenn es auch günstig möglich ist.  
Wir, die  "Deutsche Steuerhilfe Lohnsteuerhilfeverein e.V."   beraten Sie zu einem günstigen Tarif kompetent und vertrauensvoll.

Wir weisen daraufhin, dass sowohl die 
Satzung  als auch die Beitragsordnung zum 02.05.2019 (Eintrag beim Vereinsregister) geändert wurden (s. Mitgliedschaft).

Somit wird für Sie künftig das Thema „Steuererklärung“ kein Thema mehr sein, denn unsere erfahrenen und qualifizierten Berater sind Fachleute im Steuerrecht und sorgen dafür, dass kein Geld an das Finanzamt verschenkt wird. Das deutsche Steuerrecht stellt für viele  einen unverständlichen und undurchsichtigen Dschungel dar. Damit ist es auch nicht so ohne Weiteres möglich, alle Möglichkeiten des Steuern sparen zu erkennen. Wem ein Steuerberater zu teuer und eine Steuerhilfesoftware zu unverständlich oder kompliziert ist, der findet bei uns eine gute, günstige und zuverlässige Alternative.

 

 

  

 

 

Es lohnt sich ... fast... immer!

Laut Stiftung Warentest lohnt es sich die Steuererklärung abzugeben. Im Schnitt erhalten Arbeitnehmer eine Erstattung von rund 1.000 Euro. Besonders einfach lässt sich dies mit Kirchen­steuern, Spenden, die Kosten für Haus­halts­hilfen und Hand­werker sowie Parteibeiträge erreichen. Am Ende müssen Steuerzahler bzw. deren Berater darauf achten, dass im Steuer­bescheid so berück­sichtigt wie angegeben berücksichtigt wurde.  Wir unterstützen Sie gerne bei dieser Aufgabe.

Wussten Sie auch schon
dass zwei von drei Einsprüchen stattgegeben wird. Daher machen Einsprüche gegen den Steuerbescheid häufig Sinn, insbesondere deshalb, da keine Kosten anfallen. Nach Ansicht von Experten ist jeder dritte Steuerbescheid fehlerhaft. Auch der Bundesrechnungshof kam zu dem Ergebnis, dass eine hohe Fehlerquote gegeben ist. Allein die Fehlerquoten im Bereich der fünf wichtigsten Werbungskostenarten lag die Fehlerquote zwischen 36 % und 68 %. Für den Veranlagungszeitraum 2013 kam die amtliche Statistik zu dem Ergebnis, dass 64,2 % der Einsprüche im Wege der "Abhilfe" erledigt worden sind.

Mitglieds-Beitrag
Unser Mitgliedsbeitrag ist sozial gestaffelt. Wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft entscheiden, dann zahlen Sie eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 Euro und einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Dieser orientiert sich an der Höhe Ihrer Einnahmen.

Höhe:
Der jährliche Mitglieds-Beitrag orientiert sich an Ihren Brutto-Jahreseinnahmen. Zu diesen Einnahmen gehören neben den jeweiligen Arbeitseinkünften auch Mieteinnahmen und Kapitalerträge (s. Beitragsordnung).

Leistungsumfang:
Der jährliche Mietglieds-Beitrag deckt alle Steuerleistungen ab. Im Vordergrund steht in der Regel die Erstellung der Steuererklärung bzw. die Abwicklung mit dem Finanzamt. Bei Bedarf können Sie aber mit Ihren steuerlichen Fragestellungen in die Beratungsstelle kommen.

Zeitpunkt der Beitragserhebung:
Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird im Januar des jeweiligen Jahres fällig. Bei neuen Mitgliedern, die im Laufe des Jahres dem Verein beitreten, zahlen den Beitrag bei Abgabe der ersten Steuererklärung.
Es ist zu beachten, dass der Beitrag immer, auch unabhängig von der erbrachten Leistung, erhoben wird.

Automatische Verlängerung:
Ebenso wie in anderen Vereinen wird die Mitgliedschaft nicht für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Diese gilt solange bis man diese wieder kündigt. Eine Kündigung ist jeweils bis zum 30. September für das Jahresende möglich.

Ehe-oder Lebenspartner:
Bei Abgabe einer gemeinsamen Steuererklärung  (Zusammenveranlagung) von Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnerschaften werden beide Partner Mitglied des Vereins und zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Dabei werden beide Brutto-Jahreseinnahmen zusammen gerechnet.

Bei Beratungsanfragen, die über unsere Kompetenz gem. § 4 Nr. 11 StBerG hinaus gehen, arbeiten wir mit Frau Dipl.-Bw./ Steuerberaterin Frau M. Schubbe-Radtke vertrauensvoll zusammen.

    

Seit dem 14.08.2018 ist unser Vorstand Herr Dipl.-Kfm. Rüdiger Apel (beratender Betriebswirt)  außerordentliches Mitglied des Steuerberatervereins NRW e.V. mit der Mitglieds-Nr.: 130679.  Für Buchhaltungsfragen bzw. bei betriebswirtschaftlichen Fragenstellungen arbeiten wir mit der apelconsult, zusammen. Wir übernehmen die Aufgaben in Ihrem Family Office.